| Kurzzeitpflege zum Nulltarif mit Hilfe des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes | ||
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Kurzzeitpflege zum Nulltarif? Möglich macht es ein Wortungetüm: das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (§ 45a-c Sozialgesetzbuch XI). Es richtet sich an Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, die einen besonders hohen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung haben. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 460 Euro pro Kalenderjahr zusätzlich beanspruchen, die sie für Betreuungsleistungen oder auch für Kurzzeitpflegeaufenthalte einsetzen können. Anspruchsberechtigt sind
Wird die Ergänzungsleistung für die bei Kurzzeitpflege anfallende Eigenbeteiligung eingesetzt, so können damit beispielsweise im Seniorenzentrum Fränkische Schweiz bis zu 19 Tage Kurzzeitpflege finanziert werden. So ist der Kurzzeitpflegeaufenthalt zwar nicht kostenlos, für Sie aber effektiv tatsächlich kostenfrei. |
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Finanzierung eines Kurzzeitpflegeaufenthalt im Seniorenzentrum Fränkische Schweiz mit Hilfe des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes Tagesentgelt für Pflegestufe 1 |
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Pflegeleistung |
46,15 Euro |
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Unterkunft und Verpflegung |
15,51 Euro |
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Investitionskosten für Doppelzimmer |
7,80 Euro |
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| abzgl. Leistungen der Pflegeversicherung | - 46,15 Euro | |
| abzgl. Leistungen nach § 45 SGB XI für "Hotelkosten" | - 23,31 Euro | |
| Ihre Kosten pro Tag | 0,00 Euro | |
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Aus der Kombination von Pflegeversicherungsleistungen und Leistungen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes können im oben genannten Beispiel die Kosten für insgesamt 19 Tage komplett finanziert werden. Die Zahlung der Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz erfolgt im Übrigen erst bei Vorlage der schriftlichen Nachweise der gezahlten Beträge, d. h. Sie müssen die Kosten zunächst selbst übernehmen und können anschließend bei der Pflegekasse deren Erstattung beantragen. Übrigens: Wird die gesamte Summe in einem Jahr nicht voll ausgeschöpft, ist ein Übertrag der Restsumme ins nächste Jahr möglich. Bitte lassen Sie sich von Ihrer Pflegeversicherung beraten, die Ihnen für Ihren persönlichen Fall verbindlich Auskunft darüber geben kann, ob und in welchem Umfang Sie Leistungen abrufen können. Auch wir helfen Ihnen natürlich gerne weiter unter unserer Telefonnummer 09196/9296-0. |
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